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Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart. Eine beabsichtigte Verlängerung der Vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten 1 Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Sonstige Vereinbarungen

Die Boote dürfen ohne unsere Genehmigung nicht auf Bundesschifffahrtstrassen verwendet werden Der Mieter verpflichtet sich, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Personen die alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen können nicht teilnehmen. (Der oder die Kunden sind in diesem Falle verpflichtet den Vertragswert zu zahlen). Wir übergeben unser Material in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Boote und Ausrüstungsgegenstände müssen in ebensolchem Zustand zurückgegeben werden. Bei nicht sauber zurückgegebenen Booten berechnen wir 15 € pro Boot.

Verhalten auf dem Wasser

Alle Bootsinsassen sollten schwimmen können und müssen eine Schwimmweste tragen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen kein Boot führen
Als Kleinfahrzeug haben Sie allen anderen Fahrzeugen auszuweichen.
Die vorhandenen Umtrageeinrichtungen sind zu benutzen.
Es dürfen nicht mehr Personen in das Boot einsteigen, als Sitzplätze vorhanden sind.
Es darf grundsätzlich nicht an Schiffs und Fähranlegestellen angelegt werden.
Es ist untersagt, sich an Wasserfahrzeuge zuhängen und sich schleppen zu lassen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner, Fischer und Angler und auf die Natur.
Trinken Sie während der Bootsfahrt keinen Alkohol.
Verhalten Sie sich leise und fahren in kleinen Gruppen.
Informieren Sie sich vor der Fahrt über Sperrungen und Pegelstände.
Die Boote dürfen nicht bei Dunkelheit, Hochwasser, Sturm, Nebel, Eis, Unwetter und
aufziehendem Gewitter benutzt werden.
Sie verpflichten sich, die Flüsse und Übernachtungsplätze sauber zu halten und insbesondere
keinen Müll/Abfall in der Natur zu hinterlassen.
Sie übernachten auf Campingplätzen oder ausgewiesenen Zeltplätzen.
Feuer machen und Zelten ist auf allen anderen Plätzen Verboten.
Nur ausgewiesene Ein Ausstiegstellen und Rastplätze zu benutzen..

Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall etc.) Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals ist absolut Folge zu leisten. Das Mitfahren im Kleinbus bzw. PKW beim Transport der Boote, die Nutzung der Kanus, Wasserwandern, Touren, Zeltplatz und Übernachtung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird keinerlei Haftung bei Personen Gepäck oder Sachschäden gewährt und der Mieter Tourteilnehmer verzichtet Ausdrücklich auf Regressansprüche gegenüber dem Vermieter und/oder Veranstalter.

Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung Ihrer Eltern.
Eltern haften für Ihre Kinder.

Verbindliche Reservierung nach Anzahlung von 50% des Mietpreises

Schlechtwetter entbindet nicht von der Vertragserfüllung

Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftbedingungen anerkannt.

Gerichtsstand: Leimersheim

 

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